
Fachgebiete und Leistungen
Leistungen: Zimmermeister & Sachverständiger
Als Zimmermeister sowie öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger biete ich Ihnen fachübergreifende Expertise in den Bereichen Holzbau, Sanierung und Immobilienbewertung.
1. Zimmerei & Holzbau
Planung, Ausführung und Instandhaltung aus Meisterhand.
- Planung & Bau: Erstellung technischer Zeichnungen für Baugenehmigungen, Entwurf und Montage von Holzbauwerken (Ingenieurholzbau, Treppen, Dachkonstruktionen und Fertighäuser).
- Sanierung & Modernisierung: Fachgerechte Bewertung und Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen an bestehenden Bauwerken.
- Holzschutz: Vorbeugende Maßnahmen sowie aktive Bekämpfung von Holzschädlingen zur langfristigen Sicherung der Bausubstanz.
2. Sachverständigenwesen & Gutachten
Analysen, Prüfungen und Abnahmen zur Qualitätssicherung an verschiedenen Bauweisen:
- Fertighäuser (Holzrahmenbau): Baubegleitende Qualitätsüberwachung, Blower-Door-Tests, Infrarotthermografie und Schadensanalysen.
- Dachkonstruktionen, Balkone & Terrassen: Prüfung der Holzsortierung, Feuchtemessungen, Begutachtung von Rissbildungen und Standsicherheitsprüfungen.
- Altbau & Fachwerk: Machbarkeitsstudien, Sanierungskonzepte und Beurteilung historischer Holzkonstruktionen.
- Schäden & Befall: Ursachenermittlung bei Schimmel oder Schädlingsbefall inklusive Probenentnahme und Sanierungsplanung.
- Bauabnahme: Plausibilitätsprüfungen, Fehleranalysen und förmliche Abnahmen (auch im Trockenbau).
3. Immobilienbewertung
Fachgerecht, rechtssicher und staatlich anerkannt.
Gründe für eine Wertermittlung
- Verkauf & Vermögensübersicht: Optimale Preisfindung oder Dokumentation des Gesamtvermögens.
- Rechtliche Auseinandersetzungen: Fundierte Basis bei Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen oder dem Zugewinnausgleich.
- Finanzierung: Wertermittlung zur Beleihung von Grundstücken durch Kreditinstitute.
Bewertungsumfang
- Immobilien: Wohngebäude (EFH, ZFH, MFH), Eigentumswohnungen sowie Gewerbe- und Industrieobjekte.
- Grundstücke: Unbebaute und bebaute Grundstücke.
- Rechte: Bewertung von besonderen Rechten (z. B. Wohnrechten).
Ihr Vorteil: Die Wertermittlung erfolgt streng gesetzeskonform nach § 194 BauGB und der ImmoWertV. Durch die Einhaltung dieser Standards werden die Gutachten von Gerichten und Behörden (z. B. dem Finanzamt) anerkannt.

