Fachgebiete und Leistungen

Leistungen: Zimmermeister & Sachverständiger

Als Zimmermeister sowie öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger biete ich Ihnen fachübergreifende Expertise in den Bereichen Holzbau, Sanierung und Immobilienbewertung.

1. Zimmerei & Holzbau

Planung, Ausführung und Instandhaltung aus Meisterhand.

  • Planung & Bau: Erstellung technischer Zeichnungen für Baugenehmigungen, Entwurf und Montage von Holzbauwerken (Ingenieurholzbau, Treppen, Dachkonstruktionen und Fertighäuser).
  • Sanierung & Modernisierung: Fachgerechte Bewertung und Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen an bestehenden Bauwerken.
  • Holzschutz: Vorbeugende Maßnahmen sowie aktive Bekämpfung von Holzschädlingen zur langfristigen Sicherung der Bausubstanz.

2. Sachverständigenwesen & Gutachten

Analysen, Prüfungen und Abnahmen zur Qualitätssicherung an verschiedenen Bauweisen:

  • Fertighäuser (Holzrahmenbau): Baubegleitende Qualitätsüberwachung, Blower-Door-Tests, Infrarotthermografie und Schadensanalysen.
  • Dachkonstruktionen, Balkone & Terrassen: Prüfung der Holzsortierung, Feuchtemessungen, Begutachtung von Rissbildungen und Standsicherheitsprüfungen.
  • Altbau & Fachwerk: Machbarkeitsstudien, Sanierungskonzepte und Beurteilung historischer Holzkonstruktionen.
  • Schäden & Befall: Ursachenermittlung bei Schimmel oder Schädlingsbefall inklusive Probenentnahme und Sanierungsplanung.
  • Bauabnahme: Plausibilitätsprüfungen, Fehleranalysen und förmliche Abnahmen (auch im Trockenbau).

3. Immobilienbewertung

Fachgerecht, rechtssicher und staatlich anerkannt.

Gründe für eine Wertermittlung

  • Verkauf & Vermögensübersicht: Optimale Preisfindung oder Dokumentation des Gesamtvermögens.
  • Rechtliche Auseinandersetzungen: Fundierte Basis bei Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen oder dem Zugewinnausgleich.
  • Finanzierung: Wertermittlung zur Beleihung von Grundstücken durch Kreditinstitute.

Bewertungsumfang

  • Immobilien: Wohngebäude (EFH, ZFH, MFH), Eigentumswohnungen sowie Gewerbe- und Industrieobjekte.
  • Grundstücke: Unbebaute und bebaute Grundstücke.
  • Rechte: Bewertung von besonderen Rechten (z. B. Wohnrechten).

Ihr Vorteil: Die Wertermittlung erfolgt streng gesetzeskonform nach § 194 BauGB und der ImmoWertV. Durch die Einhaltung dieser Standards werden die Gutachten von Gerichten und Behörden (z. B. dem Finanzamt) anerkannt.