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Sachverständigen- und Beratungsbüro für das Bauwesen

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Ihr Recht bei einem Haftpflichtschaden

Grundsätzlich haben Sie als Geschädigter das Recht, bei einem nachgewiesenen Haftpflichtschaden selbst zu bestimmen, wer den Schadensumfang und die Schadenshöhe ermittelt.

Sie haben ohne Vorbehalt das Recht, einen eigenen Gutachter zu bestimmen. Die Kosten hierfür hat die gegnerische Haftpflichtversicherung zu tragen.

Achten Sie bei der Wahl des Gutachtens auf dieses Zeichen. Nutzer dieses „Zeichens für Sachverstand“ sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und kommen aus der Praxis. Die entsprechende Qualität der Leistung ist gesichert. Das gleiche gilt auch für die Anwaltskosten. Sie haben als Verbraucher das Recht, den Anwalt Ihres Vertrauens zu wählen.

Lassen Sie sich vor einer „abschließenden Regulierung“ anwaltlich beraten.

Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

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